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Leistungen der HDI Betriebshaftpflicht

Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit sind versichert. Es ist unerheblich, welcher Mitarbeiter einen Schaden gegenüber Dritten verursacht hat.

Der Ort spielt ebenfalls keine Rolle: auf dem Grundstück der Firma, vor Ort beim Kunden, im öffentlichen Raum. Auch Geschäftspartner, die sich bei Ihnen aufhalten, sind versichert.

Wichtig dabei: Der Haftpflichtschutz gilt nur für Schäden, die Dritten entstehen. Werden Sie selbst oder einer Ihrer Mitarbeiter bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit geschädigt, greift die Betriebshaftpflicht nicht.

Ein Beispiel: Einer Ihrer Geschäftspartner stolpert bei einem Termin in Ihrem Konferenzraum über eine Teppichkante, zieht sich dabei eine langwierige Verletzung zu und fordert Schmerzensgeld. Hier greift die Betriebshaftpflicht.

Im Fall der Fälle übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftung für von Ihrem Unternehmen verursachte Sachschäden, Personenschäden und mitversicherten Vermögensschäden.

Wichtig: Grundsätzlich nicht über die Betriebshaftplicht versichert sind sogenannte Erfüllungsschäden.
Dabei handelt es sich um Schäden, die daraus resultieren, dass Ihr Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt.
Wird eine vereinbarte Leistung, zum Beispiel die Verlegung von Heizungsrohren, nicht oder nicht korrekt ausgeführt, ist das kein Fall für die Betriebshaftpflicht.
Für die Erfüllung seiner Verträge und etwaige Wiedergutmachungen oder Ersatz muss jede Firma selbst geradestehen.